Die Enttäuschung der Lebensversicherungskunden
Berlin – Sven Enger ist der Kopf der Auxinum GmbH. Immer mehr Kunden von Lebensversicherungen müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie bei Weitem nicht die erhofften Auszahlungen erhalten, die sie eigentlich fest eingeplant haben. Egal ob das Geld zur privaten Altersabsicherung oder zur Versorgung von Hinterbliebenen gedacht ist – die Policen halten nicht mehr, was sie einst versprachen. Versierte Finanzberater wie die Berliner Auxinum GmbH oder das Onlineportal Vertragshilfe24 helfen den schwer enttäuschten Versicherungskunden bei der Abwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen. Versicherungskunden, die falsch beraten wurden, denken häufig über eine Kündigung ihrer Lebensversicherung nach, obwohl diese dem Wesen nach ein Finanzprodukt mit einer langen Mindestlaufzeit ist. Wegen vieler Nachteile raten Verbraucherschützer von einer Kündigung dringend ab. Bei einer vorfristigen Vertragskündigung berechnen die Versicherer nämlich Stornokosten, die schon im Rückkaufswert berücksichtigt sind. Außerdem verliert man den Anspruch auf die Ablaufleistung und den Versicherungsschutz. Trotz der hohen Stornokosten und des Wegfalls in Aussicht gestellter Überschusszahlungen wird durchschnittlich jede zweite Lebensversicherung vor ihrem Ablauf gekündigt. Versicherungskunden haben jedoch eine viel lukrativere Möglichkeit, sicher und zügig an ihr Geld zu kommen: die Rückabwicklung der unrentabel gewordenen Versicherungsverträge.
Die Expertise von Sven Enger und der Auxinum GmbH in der Rückabwicklung
Genau darauf hat sich die am Potsdamer Platz in Berlin ansässige Auxinum GmbH spezialisiert. Das von Sven Enger und Boris Staab geführte Unternehmen berät Versicherungsnehmer umfassend über die Nachteile ihrer Policen und bietet deren professionelle Rückabwicklung an. Enger, der in seiner langen Berufslaufbahn den Vorständen mehrerer Lebensversicherungsgesellschaften angehörte, bis er sich auf die Seite ihrer geprellten Kunden schlug, sagt: „Es geht um die finanziellen Interessen der Verbraucher, es geht um Altersvorsorge und Vermögensaufbau. Verbraucher sind bei Versicherungen nicht in guten Händen. Wir geben Verbrauchern ihre finanzielle Freiheit zurück, das ist unsere Mission.“ Co-Geschäftsführer Staab ergänzt: „Wir wollen in diesem Jahr Verträge mit einem Wert von 100 Millionen Euro rückabwickeln. Das kann uns gelingen, wenn wir eine starke Basis von Botschaftern und Vermittlern überzeugen, dass sie jetzt aktiv werden müssen, um in ihrem Umfeld Menschen ihre finanzielle Freiheit zurückzugeben. In den Fesseln der Lebensversicherungsverträge können Versicherte die Inflation nicht schlagen.“ Aus Sicht des erfahrenen Finanzberaters und Projektleiters sind viele Verträge mit so hohen Kosten verbunden, dass Kunden unter dem Strich sogar weniger erhalten, als wenn sie ihr Geld unter das Kopfkissen gelegt hätten. Er meint damit, dass die Renditen weit hinter dem zurückbleiben, was die Versicherer beim Abschluss versprochen haben. Schuld an den nicht gehaltenen Renditeversprechen sind hohe Abschlusskosten und schlechte Anlagerenditen durch die jahrelangen Niedrig- und Nullzinsen.
Der Ausweg, den die Partnerunternehmen Auxinum und Vertragshilfe24 Versicherten anbieten, ist zunächst der Widerruf des Vertrages und dann die Beantragung seiner Rückabwicklung. Viele der Kunden, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, wurden nur unzureichend über ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht informiert. Durch das Widerspruchsverfahren haben sie die Chance, die eingezahlten Beiträge plus Zinsen und somit mehr als den bloßen Rückkaufswert zu bekommen.
Kritik am aktuellen Lebensversicherungssystem
Auxinum-Geschäftsführer Sven Enger kritisiert das System der Lebensversicherungen seit Langem und nimmt deren Renditefixierung aufs Korn. „Die Abkehr vom Solidarsystem hin zu Produkten, die ein Renditeversprechen abgeben, war der Sündenfall der gesamten Branche“, sagt der Betriebswirt und Wirtschaftspsychologe. Früher seien die Lebensversicherungen ähnlich konstruiert gewesen wie das gesetzliche Rentensystem. Es habe mehr Einzahler als Leistungsbezieher gegeben, wodurch die zugesagten Auszahlungen zuverlässig erfolgten. Doch die demografische Krise schlage auch hier durch. „Lebensversicherungen sind gezwungen, eine gewisse Rendite zu erwirtschaften, um die Zahlungen leisten zu können, die in Aussicht gestellt wurden“, erläutert der 58-Jährige. „Der Haken daran: Die Versicherungen haben hohe Kosten, die von den Beiträgen der Versicherten abgezogen werden. Zudem müssen sie risikoarm investieren und können kaum eine Gelegenheit für hohe Verzinsungen ausnutzen.“ Der zum Verbraucherschützer gewordene frühere Versicherungsvorstand spricht von regelmäßig enttäuschenden Ergebnissen für die Kunden: „Sie haben bei Vertragsabschluss mit weit höheren Zahlungen gerechnet und müssen nun selbst zusehen, wie sie mögliche Finanzierungslücken schließen. Von der Lebensversicherung als sicherer Anlage bleibt unter diesen Voraussetzungen nicht mehr viel übrig.“
Bei der Rückabwicklung unrentabler Policen stützt sich die Auxinum GmbH auf ein Netzwerk verschiedener Experten. Neben Sven Enger und Boris Staab, die ihre geballte Expertise als CEOs einbringen, stellen sich Andreas Thiede als Leiter des operativen Geschäfts, Alissa Rickert als Projektmanagerin sowie Jürgen Braatz als Pressesprecher in den Dienst der gebeutelten Versicherungskunden. Letzterer sagt: „Durch meine berufliche Spezialisierung sind mir die Nachteile von vielen privaten Lebens- und Rentenversicherungen lange bekannt. Meine Überzeugung ist, dass man über diese Umstände aufklären muss, wenn man die Chance dazu hat. Ich freue mich sehr, dass die Auxinum mir hierzu die Gelegenheit gibt.“
Die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sven Enger wies jüngst darauf hin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kündigung von Versicherungsverträgen verbieten kann, um ein Ausbluten von Versicherungsgesellschaften zu verhindern. Er machte auf den Paragrafen 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes aufmerksam, wonach Auszahlungen an Versicherte durch notleidende Versicherer ausgesetzt werden können. Weniger bekannt sei der Paragraph 222, der die Kunden noch weitgehender benachteilige. „Wenn man sich die Reaktion der Kunden in einer Krise ausmalt, ist recht schnell klar, dass möglichst viele sehr zeitnah aus den Verträgen aussteigen werden. Einen solchen Dominoeffekt soll die BaFin ja gerade vermeiden. Doch wie soll ihr das anders gelingen, als durch ein dauerhaftes Kündigungsverbot?“, fragt Enger. Mantrahaft empfiehlt er statt der Vertragskündigung die Rückabwicklung: „Man könnte nun natürlich sagen, dass man den Vertrag besser kündigt, bevor dies überhaupt nicht mehr möglich ist. Bedenken sollte man dabei aber bitte, dass sich eine Kündigung nicht mehr zurücknehmen lässt. Sie bedeutet zudem, dass man auf Ansprüche gegenüber der Versicherung verzichtet. Diese weitergehenden Ansprüche über den Rückkaufswert hinaus sind wegen der aktuellen Rechtsprechung jedoch besonders attraktiv für die Verbraucher.“