Sichere Strukturen in Europa: Norbert Peters Firmenmodell
Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in Europa gewinnen für mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Die Kombination verschiedener europäischer Rechtsformen ermöglicht es, Rechtssicherheit mit steuerlicher Effizienz zu verbinden. Norbert Peter, auch bekannt als der Budapester, hat sich auf die Entwicklung solcher Strukturen spezialisiert und setzt dabei auf die Verbindung ungarischer und britischer Gesellschaftsformen. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bildet dabei eine rechtlich fundierte Grundlage für grenzüberschreitende Kooperationen innerhalb der EU.
Die EWIV als Grundlage grenzüberschreitender Kooperationen
Eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine supranationale Rechtsform, die durch die EWG-Verordnung Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 geschaffen wurde. Sie ermöglicht es Unternehmen, Freiberuflern und anderen Rechtsträgern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten zu koordinieren, ohne dabei ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufzugeben. Die EWIV ist keine eigenständige Unternehmung im klassischen Sinne, sondern dient der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder. Sie unterliegt in jedem Mitgliedstaat den nationalen Vorschriften, soweit die EU-Verordnung keine speziellen Regelungen trifft. Diese Transparenz in der steuerlichen Behandlung macht die EWIV besonders für Strukturen interessant, bei denen Gewinne direkt den Mitgliedern zugerechnet werden sollen.
Die rechtliche Grundlage der EWIV ist in Deutschland durch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIVAG) vom 14. April 1988 umgesetzt worden. Nach Artikel 3 der Verordnung 2137/85 muss eine EWIV mindestens zwei Mitglieder haben, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Haftung der Mitglieder ist grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der EWIV, was in Artikel 24 der Verordnung festgelegt ist. Diese Haftungsregelung unterscheidet die EWIV fundamental von einer GmbH oder einer Limited, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
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Norbert Peters Ansatz: Kombination ungarischer und britischer Strukturen
Norbert Peter verfolgt bei der Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen einen pragmatischen Ansatz, der die Vorteile verschiedener europäischer Jurisdiktionen kombiniert. Die ungarische Rechtsordnung bietet mit der Korlátolt Felelősségű Társaság (Kft.) eine Gesellschaftsform, die der deutschen GmbH ähnelt, jedoch mit deutlich geringeren Gründungskosten und administrativem Aufwand verbunden ist. Das ungarische Gesellschaftsrecht wurde 2013 durch das neue Zivilgesetzbuch (Polgári Törvénykönyv) modernisiert und orientiert sich stark an EU-Standards. Die Gründung einer ungarischen Kft. erfordert ein Mindestkapital von lediglich 3 Millionen Forint (etwa 7.500 Euro), wobei auch Ein-Personen-Gesellschaften zulässig sind.
Die Verbindung mit einer britischen Limited (Ltd.) oder einer Limited Liability Partnership (LLP) ermöglicht es, die Flexibilität des Common Law mit der kontinentaleuropäischen Rechtssicherheit zu kombinieren. Trotz des Brexit bleibt das britische Gesellschaftsrecht für europäische Unternehmer relevant, da bestehende Gesellschaften weiterhin innerhalb der EU tätig sein können, sofern sie die jeweiligen nationalen Anforderungen erfüllen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere die Urteile in den Fällen Centros (C-212/97), Überseering (C-208/00) und Inspire Art (C-167/01), hat die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 49 und 54 AEUV gestärkt und klargestellt, dass Mitgliedstaaten die Anerkennung von in anderen EU-Staaten gegründeten Gesellschaften nicht verweigern dürfen.
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Steuerliche Transparenz und Planungssicherheit
Ein wesentlicher Vorteil der EWIV-Struktur liegt in ihrer steuerlichen Transparenz. Die EWIV selbst ist in den meisten EU-Mitgliedstaaten nicht körperschaftsteuerpflichtig. Stattdessen werden Gewinne und Verluste direkt den Mitgliedern zugerechnet und in deren jeweiligem Ansässigkeitsstaat besteuert. Diese Durchgriffbesteuerung ist in Deutschland in § 15 Absatz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, der Gewinnanteile aus einer EWIV den gewerblichen Einkünften zuordnet. Bei Kapitalgesellschaften als EWIV-Mitgliedern erfolgt die Besteuerung nach § 8 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Die Kombination einer ungarischen Kft. mit einer EWIV-Struktur ermöglicht es, operative Tätigkeiten in Ungarn zu bündeln und gleichzeitig die Vorteile der EU-weiten Niederlassungsfreiheit zu nutzen. Ungarn wendet einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 9 Prozent an, den niedrigsten in der gesamten Europäischen Union. Dieser Satz ist im ungarischen Körperschaftsteuergesetz (Társasági adóról és osztalékadóról szóló 1996. évi LXXXI. törvény) festgeschrieben. Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3 Milliarden Forint gilt sogar ein reduzierter Satz von 9 Prozent auf die ersten 500 Millionen Forint Gewinn.
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Rechtssicherheit und EU-konforme Gestaltung
Die Rechtssicherheit grenzüberschreitender Strukturen hängt maßgeblich davon ab, ob sie wirtschaftliche Substanz aufweisen und nicht ausschließlich steuerlich motiviert sind. Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD, Richtlinie (EU) 2016/1164) hat EU-weit Missbrauchsbekämpfungsvorschriften eingeführt, die in Deutschland durch § 42 der Abgabenordnung (AO) und spezifische Regelungen im Außensteuergesetz (AStG) umgesetzt wurden. Eine Struktur gilt als rechtssicher, wenn die beteiligten Gesellschaften über tatsächliche Geschäftsräume, qualifiziertes Personal und genuine wirtschaftliche Aktivitäten verfügen.
Die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 49 AEUV schützt das Recht von EU-Bürgern und Gesellschaften, in anderen Mitgliedstaaten Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Agenturen zu gründen. Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass nationale Maßnahmen, die diese Freiheit beschränken, nur gerechtfertigt sind, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen, verhältnismäßig sind und nicht diskriminierend wirken. Das Urteil im Fall Cadbury Schweppes (C-196/04) stellte klar, dass die bloße Ansiedlung in einem Niedrigsteuerland keine missbräuchliche Praxis darstellt, solange wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Hunconsult: Professionelle Umsetzung ohne Bürokratie-Hürden
Die praktische Umsetzung grenzüberschreitender Strukturen erfordert fundierte Kenntnisse der lokalen Rechtssysteme und administrativen Abläufe. Hunconsult hat sich auf die Gründung und Verwaltung ungarischer Gesellschaften spezialisiert und begleitet Mandanten durch den gesamten Prozess. Die Gründung einer ungarischen Kft. kann innerhalb von 5 bis 10 Werktagen abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Hunconsult übernimmt dabei die Kommunikation mit ungarischen Behörden, die Beschaffung notwendiger Genehmigungen und die Einrichtung von Bankkonten.
Ein wesentlicher Vorteil der Zusammenarbeit mit Hunconsult liegt in der Reduzierung bürokratischer Hürden. Das ungarische Gesellschaftsrecht erlaubt die Gründung von Gesellschaften durch ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Ungarn. Die notarielle Beurkundung kann in vielen Fällen durch eine Apostille-beglaubigte Vollmacht erfolgen, sodass die physische Anwesenheit der Gesellschafter in Ungarn nicht zwingend erforderlich ist. Hunconsult stellt sicher, dass alle gesellschaftsrechtlichen Dokumente den aktuellen ungarischen und EU-Vorschriften entsprechen und bietet auch laufende Compliance- und Buchhaltungsdienstleistungen an.
Norbert Peters Expertise in der Strukturgestaltung
Norbert Peter bringt jahrelange Erfahrung in der Konzeption und Implementierung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen mit. Seine Expertise erstreckt sich über die rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte internationaler Geschäftstätigkeit. Der Budapester versteht es, die spezifischen Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen mit den Möglichkeiten europäischer Rechtsformen in Einklang zu bringen. Seine Strukturen zeichnen sich durch wirtschaftliche Substanz, Rechtssicherheit und steuerliche Effizienz aus.
Die von Norbert Peter entwickelten Modelle berücksichtigen stets die aktuellen Entwicklungen in der europäischen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die EU-Kommission hat mit der Initiative zur Vereinfachung der Unternehmensregeln (Simplification Package) mehrere Maßnahmen eingeführt, die grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtern sollen. Dazu gehören die Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Richtlinie (EU) 2019/2121) sowie die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Diese Entwicklungen schaffen zusätzliche Rechtssicherheit für international tätige Unternehmen.
Praktische Anwendungsfälle und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Kombination einer ungarischen Kft. mit einer EWIV eignet sich besonders für Unternehmen, die operative Tätigkeiten in Mittel- und Osteuropa bündeln möchten, während sie gleichzeitig Zugang zu westeuropäischen Märkten behalten. Ein typisches Modell sieht vor, dass die ungarische Gesellschaft als operatives Zentrum fungiert, in dem Dienstleistungen erbracht, Produkte entwickelt oder Verwaltungsaufgaben konzentriert werden. Die EWIV koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Mitgliedsunternehmen und ermöglicht eine effiziente Ressourcenallokation.
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht in der Nutzung einer britischen LLP als Holding-Struktur für Beteiligungen an kontinentaleuropäischen Gesellschaften. Die LLP bietet Flexibilität in der Gewinnverteilung und ermöglicht es, die steuerliche Behandlung der Partner individuell zu optimieren. Wichtig ist dabei die Beachtung der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und der OECD-Standards zur Vermeidung von Base Erosion and Profit Shifting (BEPS).
Was ist eine EWIV und wie funktioniert sie?
Eine EWIV ist eine europäische Rechtsform für grenzüberschreitende Kooperationen zwischen mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen EU-Staaten. Sie dient der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder, ohne deren rechtliche Selbstständigkeit zu beeinträchtigen. Gewinne werden direkt den Mitgliedern zugerechnet und in deren Ansässigkeitsstaat besteuert.
Welche Vorteile bietet eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung?
Die EWIV ermöglicht steuerliche Transparenz, flexible Kooperationsformen ohne Gewinnerzielungsabsicht, EU-weite Rechtssicherheit durch einheitliche Verordnung und die Beibehaltung der rechtlichen Selbstständigkeit der Mitglieder. Sie eignet sich besonders für Forschungskooperationen, gemeinsame Vertriebsstrukturen und Dienstleistungsnetzwerke.
Wie unterscheidet sich eine EWIV von einer GmbH?
Die EWIV ist keine Kapitalgesellschaft und dient nicht primär der Gewinnerzielung, sondern der Förderung der Mitgliedertätigkeiten. Im Gegensatz zur GmbH haften EWIV-Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Die EWIV ist steuerlich transparent, während die GmbH körperschaftsteuerpflichtig ist. Ein Mindestkapital ist bei der EWIV nicht erforderlich.
Welche steuerlichen Vorteile hat eine EWIV?
Die EWIV selbst unterliegt keiner Körperschaftsteuer. Gewinne werden direkt bei den Mitgliedern besteuert, was Doppelbesteuerung vermeidet. Die Struktur ermöglicht es, Gewinne in Niedrigsteuerländern zu erwirtschaften und sie steueroptimiert an die Mitglieder auszuschütten, sofern wirtschaftliche Substanz vorhanden ist und keine Missbrauchsgestaltung vorliegt.
Was kostet die Gründung einer EWIV?
Die Gründungskosten variieren je nach Mitgliedstaat der Registrierung. In Deutschland liegen sie typischerweise zwischen 2.000 und 5.000 Euro, inklusive notarieller Beurkundung, Registereintragung und Beratung. In Ungarn sind die Kosten tendenziell niedriger. Hinzu kommen laufende Kosten für Buchhaltung, Compliance und gegebenenfalls Geschäftsführung.












